ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Personalas GmbH – Geschäftsführung: Marvin Asmuß & Marcel Sperling | Sitz der Gesellschaft und Handelsregister: Lichtenrader Damm 45A, 12305 Berlin | Amtsgericht Charlottenburg HRB 242710 B | USt-IdNr.: DE 354 844 873
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) stand 01.09.2023

Personalvermittlung zum Festpreis, alle Verträge bei denen die Gebühr unmittelbar nach Auftragserteilung fällig wird und vorab festgeschrieben ist.

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Personalas GmbH und Kunden abgeschlossenen Personalvermittlungsverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, welche die Personalas GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die Personalas GmbH unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Der Vertragsschluss bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie von der Personalas GmbH schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber nicht unmittelbar (spätestens innerhalb 1 Woche) nach Zugang schriftlich widersprach.

(3) Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines unterzeichneten individuellen Vertrags (z. B. Kooperationsvereinbarung als Kontingentpaket) und diesen Bedingungen gehen die Bestimmungen des individuellen Vertrags (z. B. Kooperationsvereinbarung) vor.

 §2 Vertragsgegenstand

(1) Die Personalas GmbH recherchiert stellen- oder projektbezogen Kandidaten für Auftraggeber nach deren Vorgaben.

(2) Die Personalas GmbH verpflichtet sich, alle verfügbaren Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen ihrer Dienstleistungen zu nutzen und ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu wahren.

(3) Die Personalas GmbH arbeitet grundsätzlich nach den Regeln ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sie behält sich vor, sich zur Ausführung von Aufträgen fachkundiger Dritter zu bedienen.

§3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die den Vermittlungsauftrag betreffenden Unterlagen, insbesondere eine kurze Zusammenfassung der umfassenden Anforderungen an die zu besetzende Stelle, rechtzeitig und vollständig einzureichen und die Personalas GmbH über alle Vorgänge und Sachverhalte zu informieren, die für die Stellenbesetzung wichtig sind.

(2) Die jeweilige aufgrund des Beratungsergebnisses getroffene entsprechende Entscheidung obliegt der zuständigen Stelle des Auftraggebers.

§4 Gebührenordnung

Die Gebühren für die Arbeit der Personalas GmbH werden vor Auftragserteilung festgelegt. Diese Gebühren sind sofort nach Auftragserteilung zu entrichten.

§5 Erfolgsgarantie

Bucht der Auftraggeber nach den Regeln des Festpreismodells wird garantiert, dass dem Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Kandidaten übermittelt werden. Die genaue Anzahl der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übermittelnden Kandidaten ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Ist keine Kandidatenanzahl angegeben, so gilt immer mindestens ein Kandidat. Ein Kandidat gilt als übermittelter Kandidat, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail, persönlich oder per Post einen Lebenslauf zusendet. Ein Kandidat gilt ebenfalls als übermittelter Kandidaten, wenn das Profil des Kandidaten im projektbezogenen Kandidatenlink für den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, bzw. freigeschaltet, wird. Der Auftraggeber erhält den Kandidatenlink bei Auftragsstart, spätestens jedoch mit der Übermittlung des ersten Kandidaten. Der Auftraggeber verpflichtet sich den zur Verfügung gestellten projektbezogenen Kandidatenlink regelmäßig auf neue Kandidaten zu prüfen. Wird ein Kandidat im projektbezogenen Kandidatenlink zu spät gesehen, zählt er dennoch zu den übermittelten Kandidaten. Die Personalas GmbH garantiert, dass alle eingereichten Kandidaten zum Zeitpunkt der Übermittlung dem Auftraggeber präsentiert werden wollen. Zieht ein Kandidat später seine Bewerbung zurück, wird er dennoch zu den übermittelten Kandidaten gezählt. Ob der Auftraggeber die übermittelten Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einlädt oder kontaktiert liegt vollständig in der Entscheidungsgewalt des Auftraggebers. Übermittelt die Personalas GmbH innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist keine oder zu wenig Kandidaten, erhält der Auftraggeber für jeden nicht vorgestellten Kandidaten Geld zurück. Hierbei wird die Auftragssumme durch die Anzahl der zu übermittelnden Kandidaten geteilt und dann mit der Anzahl der tatsächlich übermittelten Kandidaten multipliziert. Die Differenz zwischen diesem Betrag und der Auftragssumme wird dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen zurückerstattet. Ist in der Auftragsbestätigung kein Zeitraum für die Übermittlung von Kandidaten an den Auftraggeber festgelegt, so gilt immer ein Zeitraum von 12 Wochen ab dem Tag der Auftragserteilung. Die Erfolgsgarantie entfällt, wenn der Auftraggeber den Auftrag kostenfrei um mindestens 4 Wochen verlängert.

§6 Anforderungsübersicht

Eine Zusammenfassung der Anforderungen denen der jeweilige Kandidat entsprechen soll wird in der Auftragsbestätigung unter der Überschrift „Vertrag“ festgehalten. Diese Anforderungsübersicht ist jeweils die Grundlage für die Suche nach zu übermittelnden Kandidaten.

Die Personalas GmbH verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen Kandidaten für den Auftraggeber auf Basis dieser schriftlichen Anforderungen zu suchen. Um solche Kandidaten auszufiltern nutzt die Personalas GmbH die von den Kandidaten übermittelten Bewerbungsunterlagen und das persönliche Gespräch mit dem Kandidaten. Für deren Richtigkeit übernimmt die Personalas GmbH ausdrücklich keine Gewähr. Macht der Kandidat in den an die Personalas GmbH übersandten Unterlagen oder im Vorstellungsgespräch falsche Angaben, steht es der Personalas GmbH frei, den Kandidaten zu den übersandten Kandidaten zu zählen. Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten gilt ausschließlich die in der Auftragsbestätigung dokumentierte Anforderungsübersicht. Falls ein Kandidat, der von der Personalas GmbH übermittelt wird, vom Auftraggeber zu einem Vorstellungstermin eingeladen wird, zählt dieser immer, auch wenn er die Anforderungsübersicht aus der Auftragsbestätigung nicht komplett erfüllt.

§7 Gleichbehandlung

Die Personalas GmbH verpflichtet sich, die Kandidatensuche und die Kandidatenauswahl für alle Kandidaten unter gleichen Bedingungen und unter Einhaltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchzuführen.

§8 Haftung

(1) Die Auswahl der Kandidaten und Empfehlungen der Personalas GmbH erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Die Dienstleistung der Personalas GmbH für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Die Personalas GmbH und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung und/oder aus Handlungen des Kandidaten ergeben. Dies gilt ebenso für von Kandidaten behauptete Abschlüsse und sonstige Qualifikationen, die von der Personalas GmbH nicht auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.

§9 Vertragsbeendigung

(1) Der Vermittlungsauftrag gilt als abgeschlossen und erfüllt, wenn die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Anzahl von Kandidaten an den Kunden versandt wurde. Schließt ein von der Personalas GmbH entsandter Kandidat einen Arbeitsvertrag mit einem Auftraggeber ab, gilt der Auftrag ebenfalls als sofort beendet. Dies gilt nicht, wenn dieses in der Auftragsbestätigung ausgeschlossen wird.

(2) Der Auftraggeber kann die Beauftragung nach Abgabe der Beauftragung jederzeit kündigen. Die Beauftragungsgebühren sind ausdrücklich nicht erstattungsfähig.

(3) Im Falle einer Kündigung oder einer wesentlichen Änderung des Auftrags durch den Auftraggeber hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung der Beauftragungsgebühr.

§10 Vertraulichkeit

(1) Die Personalas GmbH und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Tatsachen, die ihnen über ihre Tätigkeit bekannt werden, geheim zu halten, solange die Personalas GmbH nicht berechtigt oder verpflichtet ist, diese Informationen weiterzugeben.

(2) Die Personalas GmbH ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten zweckgebunden zu verarbeiten und zu speichern. Die Parteien müssen die Datenschutzverpflichtungen einhalten, die speziell in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (2016/679) der Europäischen Union (DSGVO), der Datenschutzverordnung (EG-Richtlinie) 2003 (SI 2003/2426) und allen anderen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung festgelegt sind von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Verarbeitung von Personen Geltende Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Daten und Datenschutz, einschließlich Richtlinien und Verfahrensregeln, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden herausgegeben werden (Datenschutzgesetze), wenden sie von Zeit zu Zeit an.

§11 Schlussbestimmungen

 (1) Erfüllungsort und – im Falle der Beauftragung durch den Kaufmann – aller Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für deren Entstehung und Wirkung ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

(2) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bedingungen.